WSRW wurde eingeladen, einen Beitrag zu einem Dokument der EU-Kommission über die Auswirkungen des EU Abkommens zu marokkanischem Handel in der besetzten Westsahara zu leisten. Aus diesem Grund lehnen wir die Teilnahme daran ab.
Foto: Lastwagen, die Produkte aus dem besetzten Gebiet der Westsahara in Guerguerat zur mauretanischen Grenze transportieren. @ElliLorz.
Am Abend des 22. Dezember 2023, am Vorabend der Weihnachtsfeiertage, erhielt Western Sahara Resource Watch (WSRW) eine Einladung der Abteilung Steuern und Zoll der EU-Kommission (DG TAXUD) und des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD), in wir aufgefordert wurden, an einer Konsultation zum "Bericht 2023 über die Auswirkungen der Ausweitung der Zollpräferenzen auf Produkte aus der Westsahara auf die Bevölkerung der Westsahara" teilzunehmen.
WSRW hat in einem Schreiben vom 17. Januar 2024 geantwortet, dass wir die Teilnahme ablehnen müssen.
"Wir finden es beunruhigend, dass die GD TAXUD und der EAD nun eine Konsultation durchführen, die weiterhin ein Narrativ und einen Ansatz verfolgt, der die Profite einiger weniger Wirtschaftsakteure (marokkanischer Siedler:innen) mit dem Recht eines ganzen Volkes auf Zustimmung gleichsetzt, ein Ansatz, der bereits von den EU-Gerichten für ungültig erklärt wurde", schrieb WSRW.
"Wir wollen uns nicht an dem Versuch beteiligen, die Umsetzung eines rechtswidrigen Abkommens mit Marokko in der Westsahara zu legitimieren - eines Abkommens, dem die Zustimmung des Volles des Gebietes fehlt und das stattdessen nur dazu dient, Marokkos unhaltbare militärische Präsenz durch die Finanzierung von demographischem Engineering und einer Siedlerwirtschaft in einem Gebiet zu verankern, das als eines der unfreiesten Gebiete der Welt gilt", heißt es in dem Brief.
Es ist nicht das erste Mal, dass die WSRW zur Teilnahme an einer Konsultation zum Handelsabkommen zwischen der EU und Marokko eingeladen wurde. Bisher haben wir jedes Mal abgelehnt, haben aber klargestellt, dass wir nicht gegen Dialog sind und dass, "sollte die EU-Kommission erwägen, einen Ansatz zu verfolgen, der im Einklang mit dem Selbstbestimmungsrecht des Volkes der Westsahara und somit seinem Recht auf Zustimmung steht, Sie auf unsere volle Kooperation zählen können".
In ihrer Antwort auf die jüngste Einladung wiederholte WSRW auch - einmal mehr - seine Forderung, unseren Namen aus dem offiziellen Dokument zu entfernen, das der EAD 2018 verwendet hatte, um das EU-Parlament und die EU-Mitgliedstaaten davon zu überzeugen, für das geänderte Handelsabkommen mit Marokko zu stimmen, damit es fortan ausdrücklich für die Westsahara gilt. Die mit Marokko ausgehandelte und unterzeichnete Änderung erfolgte, nachdem der EU-Gerichtshof Ende 2016 die Anwendung des Abkommens in der Westsahara für ungültig erklärt hatte, weil es keine ausdrückliche Zustimmung des Volkes der Westsahara gab - ein Gebiet, über das Marokko weder Souveränität noch ein Verwaltungsmandat hat, wie der Gerichtshof feststellte. Der EAD hatte WSRW im Jahr 2018 gebeten, an einer Konsultationsrunde zum geänderten Abkommen teilzunehmen. WSRW lehnte die Teilnahme aus zwei Gründen ab: Das vorgeschlagene geänderte Abkommen hatte nicht die Zustimmung des Volkes der Westsahara, und die Konsultation konzentrierte sich außerdem nur auf die potenziellen sozioökonomischen Vorteile des Abkommens für die "lokale Bevölkerung", die "in der Westsahara lebt" - ein Ansatz, der vom EU-Gerichtshof als irrelevant eingestuft wurde, wenn das Volk des Gebiets dem Abkommen nicht von vornherein zugestimmt hatte.
Trotz der Weigerung, an der Konsultation 2018 teilzunehmen, wurde WSRW später in offiziellen EU-Dokumenten, die die von der Kommission ausgehandelte Änderung mit Marokko unterstützen, irreführenderweise als konsultiert aufgeführt, ebenso wie 93 andere Organisationen, die sich ebenfalls geweigert hatten, an der Konsultation teilzunehmen, oder die gar nicht erst eingeladen worden waren. Weitere Einzelheiten zu dieser gefälschten "Konsultation" von 2018 finden Sie in diesem Briefing oder im WSRW-Bericht Above the Law aus dem Jahr 2020.
WSRW forderte die EU-Institutionen außerdem erneut auf, sich bei den 94 Gruppen zu entschuldigen, die 2018 fälschlicherweise und gegen ihren Willen in das erwähnte Arbeitspapier aufgenommen wurden. Der EAD und die GD TAXUD haben diesen Missbrauch der sahrauischen Zivilgesellschaft noch immer nicht berichtigt.
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Das Europäische Parlament hat sich dafür ausgesprochen, in drei Parlamentsausschüssen Debatten über den Ausschluss der Westsahara aus den Handelsabkommen zwischen der EU und Marokko zu führen.
In einem weiteren Urteil vom 4. Oktober 2024 entschied der EU-Gerichtshof, dass Produkte aus der Westsahara auf dem EU-Markt nicht als "aus Marokko" gekennzeichnet werden dürfen.
Heute Morgen hat der Europäische Gerichtshof ein wegweisendes Urteil gefällt. “Dieses Urteil ist ein bedeutender Sieg für das Volk der Westsahara. In einer Zeit, in der das Völkerrecht unter Druck steht, ist es von grundlegender Bedeutung, dass die EU ihrem eigenen Gericht folgt und die Kollaboration mit der Besatzungsmacht durch illegale Handelsabkommen beendet.”, kommentiert WSRW.
Die Kennzeichnung von Erzeugnissen aus der Westsahara mit Herkunftsbezeichnung Marokko verstößt nach Ansicht der Generalanwältin des EU-Gerichtshofs gegen EU-Recht.